Mitteilung des ÖBTC bzgl. Miniatur Bullterrier

Generelles:

Der Bullterrier (FCI Nr. 11) und der Miniatur-Bullterrier (FCI Nr 359) sind 2 unterschiedliche Rassen. Der Miniatur Bullterrier sollte weder in Wien noch in Niederösterreich als „Listenhund“ gelten – meist in NÖ problemlos, allerdings in Wien schwieriger.

Miniatur Bullterrier in Wien

Die MA 58 ordnet den Miniatur Bullterrier der Rasse Bullterrier zu. Ein Urteil vom Verwaltungsgericht Wien vom Nov. 2016 sieht die Behörde als nicht bindend an und die MA 58 vertritt weiterhin die Rechtsauffassung, dass es sich bei einem Miniatur Bullterrier um einen hundeführscheinpflichtigen Hund gem. § 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden handelt.

Der ÖBTC weist ausdrücklich darauf hin, dass es bereits eine Klage gegeben hat und die MA 58 diese verloren hat und der Besitzer des Miniatur Bullterriers KEINEN Hundeführschein ablegen musste. 

Letztendlich bleiben den Haltern des Miniatur Bullterrier nur 2 Möglichkeiten

1.     Hundeführschein absolvieren oder

2.     Klage gegen die MA 58

Folgender Anwalt war in die Klage involviert:

Mag. Alain DANNER

Dominikanerbastei 17/7

1010 Wien

Tel.: 01/877 4901

danner@rechtsanwalt-1010.at

Wann ist eine Klage möglich bzw. sinnvoll?

Der Hund MUSS eine FCI Ahnentafel vorweisen und es muss bestätigt werden, dass die genannten Hunde in der Ahnentafel Miniatur Bullterrier sind. Dies übernehmen wir für unsere Mitglieder kostenlos, für Nichtmitglieder gegen eine Gebühr. Besitzt man keine Ahnentafel etc. würden die Hunde als Bullterrier Mischlinge gelten und somit automatisch hundeführscheinpflichtig sein.

Miniatur Bullterrier in NÖ:

Erfahrungsgemäß gibt es hier wenig bis gar keine Probleme. Sollte es hier wider Erwarten doch zu Problemen kommen dann bitte den Fall so handhaben wie in Wien

Anmerkung:

Die Liste kann jederzeit in Wien und NÖ auf weitere Rassen erweitert werden, d.h. auch wenn jetzt der Miniatur Bullterrier nicht hineinfällt, besteht immer noch die Möglichkeit das er zu einem späteren Zeitpunkt auf die Liste kommt. Sollte dies passieren, dann müssten vermutlich auch die bereits in Wien und NÖ lebenden MBT den Sachkundenachweis bzw. den Hundeführschein ablegen.

Nützliche Links:

Wien - https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/hundefuehrschein/verpflichtend.html

NÖ - http://www.oekv.at/startseite/noe-hundehalteverordnung.html

1 x jährlich bietet der ÖBTC die Möglichkeit an, den Sachkundenachweis abzulegen. Der Termin wird rechtzeitig ausgeschrieben und auf unserer Webseite veröffentlicht.