Bei Züchtern, die den Wurf nicht durch den Zuchtwart des ÖBTC abnehmen lassen, muss das Welpenstammblatt pro Welpe von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt werden und eine Kopie davon ist den restlichen Eintragungspapieren beizulegen und an den Zuchtwart des ÖBTC zu übergeben (gilt auch durch Abnahme durch eine andere VK)